Cannabis auf Rezept zu erhalten, ist in Deutschland seit 2017 möglich. Doch einfach ist es trotzdem nicht. Dass eine Ärztin oder ein Arzt eine Behandlung mit medizinischem Cannabis für sinnvoll hält, reicht als Begründung nicht aus. Vor Therapiebeginn müssen Versicherte einen Antrag auf Genehmigung bei der Krankenkasse stellen. Dieser muss ärztlicherseits unterstützt und ausführlich begründet werden. Nachdem der Antrag bewilligt wurde, kann die Ärztin oder der Arzt ein Cannabis-Arzneimittel auf einem Kassenrezept verordnen.
Grundsätzlich gilt: Nur Patientinnen und Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabismedikamente auf Rezept. Dazu gehört in der Regel, dass alle Behandlungsoptionen ausgeschöpft wurden, die als Standard für die Behandlung einer bestimmten Erkrankung gelten (Standardtherapien). Nur wenn Standardtherapien nicht (mehr) ausreichend wirksam sind oder nicht vertragen wurden, kommt eine Cannabistherapie auf Kosten der Krankenkasse in Betracht.
Außerdem muss ein gewisses Mindestmaß an hochwertigen wissenschaftliche Daten vorhanden sein, die eine positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome belegen.
Gemäß einer Begleiterhebung, die von März 2017 bis März 2022 durchgeführt wurde, zählen chronische Schmerzen zu den am häufigsten behandelten Beschwerden mit einer Cannabistherapie. Mehr als drei Viertel aller Fälle betrafen Patienten mit chronischen Schmerzen.
Chronische Schmerzen stellen den Hauptanwendungsbereich für medizinisches Cannabis dar. Cannabis-basierte Therapien können bei verschiedenen Schmerzerkrankungen wie neuropathischen Schmerzen, Fibromyalgie oder rheumatischen Beschwerden eingesetzt werden.
Weitere häufige Einsatzbereiche von Cannabis in der Medizin sind Neubildungen (Tumore). Cannabis-Extrakte können hier zur Linderung von Symptomen wie Schmerzen, Übelkeit oder Appetitlosigkeit eingesetzt werden.
Auch Patienten mit Spastik, einer unwillkürlichen Muskelanspannung, profitieren oft von einer Cannabistherapie. Dies betrifft vor allem Menschen mit Multipler Sklerose oder Rückenmarksverletzungen.
Neben der Spastik können bei Multipler Sklerose auch weitere Symptome wie Schmerzen, Blasenfunktionsstörungen oder Fatigue mit Cannabis gelindert werden.
Anwendungsbereich | Anteil an Cannabisverordnungen |
---|---|
Chronische Schmerzen | über 75% |
Tumore | häufig |
Spastik | häufig |
Multiple Sklerose | häufig |
Wenn es um die Behandlung mit Medizinalcannabis geht, stehen verschiedene Formen und Wirkstoffe zur Verfügung. Der Einsatz von Dronabinol (THC), Cannabisblüten, Nabiximols (Sativex®) und Cannabisextrakten ist dabei besonders häufig.
Das Cannabismedikament Dronabinol, auch als THC (Tetrahydrocannabinol) bekannt, ist der am häufigsten verordnete Wirkstoff. THC ist der Hauptwirkstoff der Cannabispflanze und kann in hoher Konzentration psychoaktiv wirken.
Cannabisblüten, also getrocknete Blüten der Hanfpflanze, werden ebenfalls häufig zur Behandlung eingesetzt. Sie enthalten neben THC auch den Wirkstoff CBD (Cannabidiol), der eine entzündungshemmende Wirkung hat.
Nabiximols, vermarktet unter dem Handelsnamen Sativex®, ist ein Spray zur Anwendung in der Mundhöhle. Es enthält einen Extrakt aus Cannabispflanzen mit den Wirkstoffen THC und CBD.
Neben festen Darreichungsformen wie Dronabinol und Cannabisblüten kommen auch flüssige Cannabisextrakte zum Einnehmen zum Einsatz. Diese enthalten ebenfalls die Hauptwirkstoffe THC und CBD.
Außer Zahn- und Tierärzten darf jede Haus- und Facharztpraxis Cannabisarzneimittel verordnen. Ärztinnen und Ärzte, insbesondere
, verschreiben Cannabis häufig.
Auch
können Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung eine Behandlung mit medizinischem Cannabis auf Rezept verordnen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sie können den Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen und die Therapie begleiten.
Wenn Ihr Antrag auf eine Behandlung mit Cannabis von der Krankenkasse bewilligt wurde, erhalten Sie einen Bescheid von Ihrem Versicherer. Grundsätzlich übernimmt bei einem bewilligten Antrag Ihr Versicherer die kostenübernahme krankenkasse. Dort lesen Sie auch, unter welchen Bedingungen Sie sich von der gesetzliche zuzahlung befreien lassen können.
Bevor die Behandlung mit Cannabis beginnen kann, muss ein genehmigungsantrag bei der Krankenkasse gestellt und bewilligt werden. Dieser Antrag muss von Ihrem Arzt ausführlich begründet und unterstützt werden.
Eine Ausnahme gilt für Cannabisverordnungen in der palliativversorgung. Hier ist keine Genehmigung erforderlich, da die spezialisierten Palliativteams die Indikation eigenständig prüfen können.
Anders als bei vielen anderen Medikamenten muss die Dosierung für alle Betroffenen individuell gefunden werden. Um Rauschzustände durch enthaltenes THC zu vermeiden, wird in der Regel mit einer sehr geringen Dosis begonnen. Ist diese gut verträglich, wird sie langsam erhöht, bis die gewünschte Wirkung ausreichend stark ist.
Diese schrittweise Dosisanpassung ist wichtig, um eine optimale cannabisverordnung und –dosierung für jeden Patienten zu finden. Nur so lässt sich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wirksamkeit und Verträglichkeit herstellen.
Sollten Sie sich mit einem verschriebenen Präparat nicht wohlfühlen, die Nebenwirkungen unangenehm sein oder die Beschwerden nicht (ausreichend) gelindert werden, kann auch eine Umstellung auf ein anderes Präparat sinnvoll sein. Gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt finden Sie dann möglicherweise ein besser geeignetes Medikament.
Bisher war für die Verordnung von getrockneten Cannabisblüten und -extrakten sowie Arzneimitteln mit Dronabinol und Nabilon ein Betäubungsmittelrezept erforderlich. Ab 1. April 2024 verordnen Ärzte medizinisches Cannabis per elektronisches Rezept – wie andere Arzneimittel auch. Mit der Teil-Legalisierung von Cannabis unterliegt die Verordnung von Cannabisarzneimitteln nicht länger dem Betäubungsmittelgesetz. Nur Nabilon ist auch zukünftig auf dem BtM-Rezept zu verordnen.
Wird Ihr Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse für eine Cannabistherapie abgelehnt, haben Sie mehrere Möglichkeiten, um sich weiter für die benötigte Behandlung einzusetzen. Zunächst können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Hilft der Widerspruch nicht, um eine Genehmigung der Krankenkasse zu erwirken, können Sie Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben. Hier wird dann in einem gerichtlichen Verfahren geprüft, ob der Antrag zu Recht abgelehnt wurde oder nicht.
Eine weitere Option ist es, sich die benötigten Cannabisarzneimittel auf eigene Kosten verschreiben zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass sich eine Ärztin oder ein Arzt dazu bereit erklärt, Ihnen ein Privatrezept auszustellen.
Mit einem solchen Privatrezept können Sie die Medikamente dann selbst beschaffen und bezahlen. Diese Möglichkeit kann hilfreich sein, wenn eine andere Lösung nicht in Betracht kommt.
In Deutschland können Ärzte verschiedener Fachgebiete Cannabis auf Rezept verschreiben. Grundsätzlich gilt: Nur Patientinnen und Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabismedikamente auf Rezept. Der Antrag auf Kostenübernahme muss von der Krankenkasse genehmigt werden, bevor die Behandlung beginnen kann.
Wird der Antrag auf Cannabis auf Rezept abgelehnt, gibt es jedoch Möglichkeiten wie Widerspruch oder Klage, um eine Genehmigung zu erwirken. So können Betroffene weiterhin versuchen, den Zugang zu einer Cannabistherapie auf Kosten der Krankenkasse zu erhalten.
Insgesamt zeigt sich, dass die Verordnung von medizinischem Cannabis auf Rezept in Deutschland zwar reglementiert ist, aber für viele Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen eine wichtige Behandlungsoption darstellt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und der Prozess zur Kostenübernahme bieten jedoch noch Verbesserungspotenzial.