Der Konsum von medizinischem Marihuana ist in Deutschland seit 2017 legal, aber der Zugang zur Cannabistherapie ist nicht immer einfach. Um ein Cannabisrezept vom Arzt zu erhalten, müssen Patienten zunächst einen ausführlichen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen. Dieser Antrag muss von einem Arzt unterstützt und begründet werden. Erst nach Genehmigung durch die Krankenkasse kann der Arzt ein Cannabis-Arzneimittel auf einem Kassenrezept verordnen. Allerdings haben nur Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Cannabistherapie.
Die Voraussetzungen für eine Cannabis-Verordnung sind klar definiert. Grundsätzlich haben nur Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung Anspruch auf Cannabismedikamente auf Rezept. Dazu gehört in der Regel, dass alle Standardtherapien ausgeschöpft wurden oder nicht vertragen wurden. Nur wenn Standardtherapien nicht (mehr) ausreichend wirksam sind, kommt eine Cannabistherapie auf Kosten der Krankenkasse in Betracht.
Außerdem muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome bestehen. Diese Voraussetzungen müssen ärztlich begründet werden, um den Antragstellung Krankenkasse erfolgreich zu gestalten.
Wenn der Patient diese Voraussetzungen erfüllt, muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden. Dieser Antrag muss von einem Arzt ausführlich begründet werden.
Nach der Begutachtung Medizinischer Dienst entscheidet die Krankenkasse, ob sie die Kosten für die Cannabistherapie übernimmt. Erst nach der Genehmigung durch die Krankenkasse kann der Arzt ein Cannabisarzneimittel auf einem Kassenrezept verordnen.
Es muss eine schwerwiegende Krankheit vorliegen, um Cannabis auf Rezept zu erhalten. Die häufigsten Krankheitssymptome und Erkrankungen, die mit einer Cannabistherapie behandelt wurden, waren: Schmerzlinderung, Tumorbehandlung, Spastik, Anorexie/Wasting, Multiple Sklerose sowie Übelkeit und Erbrechen im Rahmen einer Chemotherapie. In mehr als drei Viertel aller Fälle wurden Cannabisarzneimittel für die Behandlung chronischer Schmerzen verschrieben.
Cannabis hat sich als wirksam bei der Behandlung von chronischen Schmerzen erwiesen. Patienten mit Schmerzen, die auf herkömmliche Schmerzmittel nicht mehr ausreichend ansprechen, können von einer Cannabistherapie profitieren.
Cannabinoide wie THC und CBD können bei der Behandlung von Tumorerkrankungen hilfreich sein. Sie können die Symptome lindern, die Nebenwirkungen von Chemotherapien abmildern und möglicherweise sogar das Tumorwachstum hemmen.
Patienten mit Spastik im Rahmen von Multipler Sklerose (MS) oder anderen Erkrankungen des Nervensystems können von einer Cannabistherapie profitieren. Cannabis kann die Muskelsteifheit und -verkrampfung reduzieren und so die Lebensqualität verbessern.
Cannabinoide können die Übelkeit und das Erbrechen, die oft als Nebenwirkung einer Chemotherapie auftreten, effektiv lindern. Dies kann die Lebensqualität der Patienten während der Krebsbehandlung deutlich verbessern.
Wenn der Antrag auf Kostenübernahme von der Krankenkasse bewilligt wurde, erhält der Patient einen Bescheid. Dann kann die Behandlung mit Cannabis beginnen. Der Arzt muss die Arztkonsultation Cannabis für den Patienten individuell finden, da die Wirkung von Person zu Person sehr unterschiedlich sein kann. Oft wird mit einer sehr geringen Dosis begonnen und langsam erhöht, bis die gewünschte Wirkung eintritt.
Der Arzt muss die ärztliche Begründung für die Cannabisverordnung sorgfältig dokumentieren, um die Krankenkasse von der Notwendigkeit der Behandlung zu überzeugen. Dabei werden die Symptome, der bisherige Behandlungsverlauf und die Aussicht auf Besserung durch die Cannabistherapie erläutert.
Sollte das verordnete Präparat nicht gut vertragen werden, kann auch ein anderes Medikament sinnvoll sein. Der Arzt prüft dann, ob Fertigarzneimittel mit Cannabis als Wirkstoff für den Patienten geeignet sind oder ob eine individuelle Rezeptur erforderlich ist.
Ab 2024 werden Cannabisarzneimittel wie andere Medikamente auf einem elektronischen Rezept verordnet. Dies soll den Prozess für Patienten und Ärzte erleichtern und die Dokumentation vereinfachen.
In Deutschland sind derzeit die Cannabisarzneimittel Sativex und Canemes zugelassen. Diese stellen sogenannte Fertigarzneimittel dar, die von Ärzten verordnet werden können. Neben diesen Cannabis-Präparaten haben Ärzte jedoch auch die Möglichkeit, individuelle Rezepturen mit Cannabisblüten oder -extrakten wie Dronabinol oder eingestelltem, raffiniertem Cannabisölharz zu verschreiben.
Die beiden zugelassenen Cannabisarzneimittel Sativex und Canemes sind standardisierte Fertigarzneimittel, die eine kontrollierte und reproduzierbare Wirkstoffzusammensetzung aufweisen. Sie können von Ärzten ohne zusätzliche Begutachtung direkt verordnet werden.
Neben den Fertigarzneimitteln können Ärzte auch individuelle Rezepturen mit Cannabisblüten oder -extrakten wie Dronabinol oder eingestelltem, raffiniertem Cannabisölharz verordnen. Hierfür stehen standardisierte Rezepturvorschriften und Monographien zur Verfügung, beispielsweise vom Deutschen Arzneimittel-Codex und Neuen Rezeptur-Formularium.
Diese standardisierten Rezepturvorschriften und Monographien bieten Ärzten Orientierung und Sicherheit bei der Verordnung von Cannabisblüten und -extrakten. Sie enthalten detaillierte Anweisungen zur Herstellung, Dosierung und Anwendung der Präparate.
Cannabisblüten können auf verschiedene Arten konsumiert werden, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Die beiden Hauptanwendungsmöglichkeiten sind die Inhalation und die orale Einnahme.
Eine Möglichkeit ist die Inhalation der Cannabisblüten. Hierbei werden die Blüten erhitzt, sodass die inaktiven Säuren von Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) in die pharmakologisch wirksame Form umgewandelt (decarboxyliert) werden. Die Inhalation kann sowohl durch Rauchen als auch mittels eines Verdampfers (Vaporisators) erfolgen. Beim Rauchen zusammen mit Tabak entstehen jedoch schädliche Verbrennungsprodukte, weshalb die Inhalation über einen Vaporisator empfohlen wird.
Neben der Inhalation können Cannabisblüten auch oral in Form von Tees oder Keksen eingenommen werden. Auch hierbei müssen die inaktiven Säuren von THC und CBD durch Erhitzen decarboxyliert werden, damit eine Wirkung erzielt wird.
Wenn der Antrag auf Kostenübernahme von der Krankenkasse bewilligt wurde, übernimmt der Versicherer in der Regel die Kosten für die Cannabistherapie. Wie bei anderen Medikamenten auch, müssen Patienten jedoch die gesetzliche Zuzahlung („Rezeptgebühr“) entrichten. Diese beträgt zehn Prozent des Medikamentenpreises, mindestens jedoch 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro.
Kostenübernahme | Zuzahlung |
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Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für die Cannabistherapie | Patienten müssen Rezeptgebühr von 10% des Medikamentenpreises, mindestens 5,00 Euro, maximal 10,00 Euro, zahlen |
Die Kosten der Cannabistherapie werden also zum Großteil von der Krankenkasse getragen, allerdings müssen Patienten die gesetzliche Zuzahlung selbst übernehmen. Diese beläuft sich auf einen Anteil von 10% des Gesamtpreises, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro.
Wird der Antrag auf Kostenübernahme für eine Cannabistherapie von der Krankenkasse abgelehnt, haben Patienten die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch sollte ausführlich begründet sein und von einer ärztlichen Stellungnahme begleitet werden.
Wenn der Widerspruch nicht erfolgreich ist, können Patienten auch Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erheben. Dort wird der Fall dann durch Richter geprüft und eine endgültige Entscheidung getroffen.
Als weitere Option bleibt die Verschreibung eines Privatrezepts. Allerdings müssen Patienten in diesem Fall die Kosten für die Cannabismedikamente selbst tragen, da die Krankenkasse die Behandlung nicht übernimmt.
Außer Zahn- und Tierärzten darf jede Haus- und Facharztpraxis Cannabisarzneimittel verordnen. Für eine erfolgreiche Cannabistherapie ist oft eine fachärztliche Spezialisierung hilfreich, da die Ärzte dann besonders erfahren im Umgang mit Cannabis als Medikament sind.
Die ärztliche Spezialisierung spielt eine entscheidende Rolle bei der Verordnung von Cannabisarzneimitteln. Fachärzte, die sich eingehend mit der Thematik auseinandergesetzt haben, können die Therapie oft zielgerichteter und effektiver gestalten. Sie kennen die spezifischen Indikationen, Dosierungen und möglichen Wechselwirkungen besser und können so die Behandlung optimal auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten abstimmen.
Bei der Cannabistherapie ist es entscheidend, die Dosis individuell für den Patienten zu finden. Oft wird mit einer sehr geringen Dosis begonnen und dann langsam erhöht, bis die gewünschte Wirkung eintritt. Dabei müssen gleichzeitig mögliche Nebenwirkungen sorgfältig beobachtet werden.
Um den Therapieerfolg zu überprüfen, sind regelmäßige Kontrollen durch den Arzt unerlässlich. Nur so können Anpassungen der Dosierung und Optimierungen der Cannabisanwendung vorgenommen werden, um für jeden Patienten das bestmögliche Behandlungsergebnis zu erzielen.
Die Cannabistherapie in Deutschland bietet für viele Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen eine wichtige Behandlungsoption, ist aber mit bürokratischen Hürden verbunden. Patienten müssen einen ausführlichen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen, der von einem Arzt begründet werden muss. Erst nach Genehmigung durch die Krankenkasse kann der Arzt ein Cannabisarzneimittel verordnen. Die Zusammenfassung Cannabistherapie zeigt, dass die Therapie eine individuelle Dosisfindung und regelmäßige Kontrollen erfordert.
Trotz dieser Herausforderungen eröffnet die Zusammenfassung Cannabistherapie für viele Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen wie chronischen Schmerzen, Tumorerkrankungen oder Spastik eine wichtige Behandlungsoption. Die Ergebnisse der Cannabistherapie sind vielversprechend und können die Lebensqualität der Patienten deutlich verbessern.
Insgesamt lässt sich sagen, dass der Zugang zu medizinischem Cannabis in Deutschland zwar möglich, aber nicht einfach ist. Dennoch bietet die Zusammenfassung Cannabistherapie für viele Patienten eine wichtige Alternative zu herkömmlichen Behandlungsmethoden.