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Wann zum Arzt für Cannabis? Indikationen & Ratgeber

Cannabis auf Rezept zu erhalten, ist in Deutschland seit 2017 möglich. Doch der Weg dahin ist nicht immer einfach. Allein die Empfehlung einer Ärztin oder eines Arztes, eine Behandlung mit medizinischem Cannabis für sinnvoll zu halten, reicht als Begründung nicht aus. Vor Beginn einer Cannabistherapie müssen Versicherte einen Antrag auf Genehmigung bei ihrer Krankenkasse stellen. Dieser muss ärztlicherseits unterstützt und ausführlich begründet werden. Nachdem der Antrag bewilligt wurde, kann die Ärztin oder der Arzt schließlich ein Cannabis-Arzneimittel auf einem Kassenrezept verordnen.

Wichtige Erkenntnisse:

  • Cannabis auf Rezept ist in Deutschland seit 2017 möglich
  • Die Verordnung erfordert einen ausführlich begründeten Antrag bei der Krankenkasse
  • Chronische Schmerzen, Multiple Sklerose und Krebstherapie sind häufige Indikationen für eine Cannabisbehandlung
  • Ärzte müssen bestimmte Dokumentationspflichten bei der Verordnung erfüllen
  • Eine Selbstmedikation mit illegalem Cannabis wird nicht empfohlen

Einleitung

Grundsätzlich gilt: Nur Patientinnen und Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf medizinisches Cannabis auf Cannabis auf Rezept. Dazu gehört in der Regel, dass alle Behandlungsoptionen ausgeschöpft wurden, die als Standard für die Behandlung einer bestimmten Erkrankung gelten (Standardtherapien). Nur wenn Standardtherapien nicht (mehr) ausreichend wirksam sind oder nicht vertragen wurden, kommt eine Cannabistherapie auf Kosten der Krankenkasse in Betracht.

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Aus der sogenannten Begleiterhebung zur Verwendung von medizinischem Cannabis in Deutschland geht hervor, dass die häufigsten Krankheitssymptome und Erkrankungen, die mit einer Cannabistherapie behandelt wurden, Schmerzen, Neubildungen (Tumore), Spastik, Anorexie (Magersucht)/Wasting (ungewollte Gewichtsabnahme, meist im Zusammenhang mit einer AIDS-Erkrankung), Multiple Sklerose sowie Übelkeit und Erbrechen im Rahmen einer Chemotherapie waren. In mehr als drei Viertel aller Fälle wurden Cannabisarzneimittel für die Behandlung chronischer Schmerzen verschrieben.

Chronische Schmerzen

Spastizität bei Multipler Sklerose und Paraplegie

Epilepsie

Übelkeit und Erbrechen nach Chemotherapie

Appetitsteigerung bei HIV/AIDS

Voraussetzungen für Cannabis auf Rezept

Grundsätzlich gilt: Nur Patientinnen und Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabismedikamente auf Rezept. Dazu gehört in der Regel, dass alle Behandlungsoptionen ausgeschöpft wurden, die als Standard für die Behandlung einer bestimmten Erkrankung gelten (Standardtherapien).

Schwerwiegende Erkrankung

Nur wenn Standardtherapien nicht (mehr) ausreichend wirksam sind oder nicht vertragen wurden, kommt eine Cannabistherapie auf Kosten der Krankenkasse in Betracht.

Ausschöpfung der Standardtherapien

Wenn eine Standardtherapie zwar zur Verfügung stehen würde, die Ärztin oder der Arzt aber nachvollziehbar begründen kann, dass diese – zum Beispiel wegen Kontraindikationen – nicht angewendet werden kann, ist die Kostenübernahme ebenfalls möglich.

Nachvollziehbare Begründung des Arztes

Wenn eine Standardtherapie zwar zur Verfügung stehen würde, die Ärztin oder der Arzt aber nachvollziehbar begründen kann, dass diese – zum Beispiel wegen Kontraindikationen – nicht angewendet werden kann, ist die Kostenübernahme ebenfalls möglich.

Antragsverfahren bei der Krankenkasse

Wenn eine Ärztin oder ein Arzt eine Behandlung mit medizinischem Cannabis für sinnvoll hält, müssen Betroffene zunächst einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse stellen. In diesem Antrag wird der bisherige Behandlungsverlauf ausführlich geschildert.

Antragstellung

Der Antrag an die Krankenkasse muss detailliert begründen, warum eine Cannabistherapie für den Patienten erforderlich ist und alle anderen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Medizinisches Gutachten

Häufig lassen die Krankenkassen die Fälle durch den Medizinischen Dienst begutachten, um die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme zu prüfen.

Genehmigung oder Ablehnung

Ergibt das Gutachten, dass die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht erfüllt sind, wird der Antrag durch die Krankenkasse abgelehnt. In diesem Fall haben Patienten die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Häufige Indikationen für Cannabis

Die Ergebnisse der Begleiterhebung zeigten, dass die häufigsten Krankheitssymptome und Erkrankungen, die mit einer Cannabistherapie behandelt wurden, Schmerzen, Neubildungen (Tumore), Spastik, Anorexie (Magersucht)/Wasting (ungewollte Gewichtsabnahme, meist im Zusammenhang mit einer AIDS-Erkrankung), Multiple Sklerose sowie Übelkeit und Erbrechen im Rahmen einer Chemotherapie waren.

Indikation Beschreibung
Chronische Schmerzen Cannabis kann als Schmerzlinderung bei verschiedenen chronischen Schmerzzuständen eingesetzt werden, wie zum Beispiel Neuropathien, Krebsschmerzen oder Schmerzen bei Multipler Sklerose.
Spastik bei Multipler Sklerose und Paraplegie Cannabinoide können die für Multiple Sklerose und Paraplegie typische Spastik (unwillkürliche Muskelverspannungen) reduzieren und die Bewegungsfähigkeit verbessern.
Epilepsie Insbesondere das Cannabinoid CBD (Cannabidiol) zeigt bei einigen Epilepsieformen eine antiepileptische Wirkung und kann schwer behandelbare Anfälle reduzieren.
Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie Cannabis-Präparate können die Übelkeit und das Erbrechen lindern, die oft als Nebenwirkung einer Krebschemotherapie auftreten.
Appetitsteigerung bei HIV/AIDS Bei HIV-Patienten mit Appetitlosigkeit und ungewolltem Gewichtsverlust (Wasting-Syndrom) können Cannabinoide den Appetit anregen und so den Ernährungszustand verbessern.

Insgesamt zeigt sich, dass Cannabis vor allem bei chronischen Erkrankungen, die mit starken Beschwerden einhergehen, eine sinnvolle Therapieoption sein kann, wenn andere Behandlungen nicht ausreichend wirksam sind.

Formen und Dosierung von Cannabis-Arzneimitteln

Über alle Anwendungsbereiche hinweg betrachtet, wurde am häufigsten das Cannabismedikament Dronabinol (THC) eingesetzt, gefolgt von Cannabisblüten, Nabiximols (Sativex® Spray zur Anwendung in der Mundhöhle; enthält Cannabisextrakt mit THC und CBD) und Cannabisextrakten in flüssiger Form zum Einnehmen.

Dronabinol

THC (Tetrahydrocannabinol) ist der Hauptwirkstoff der Cannabispflanze und wirkt in hoher Konzentration psychoaktiv.

Nabiximols (Sativex)

Nabiximols (Sativex® Spray zur Anwendung in der Mundhöhle; enthält Cannabisextrakt mit THC und CBD).

Cannabisblüten

Cannabisblüten werden ebenfalls häufig in der Medizin eingesetzt.

Cannabisextrakte

Neben Cannabisblüten werden auch Cannabisextrakte in flüssiger Form zum Einnehmen verwendet.

CBD (Cannabidiol) ist der zweite wichtige Cannabiswirkstoff. CBD wirkt nicht psychoaktiv und kann die negativen Effekte von THC dämpfen. Zudem hat es eine entzündungshemmende Wirkung.

Nebenwirkungen und Risiken

Wie bei anderen Medikamenten können auch bei einer Behandlung mit Cannabis Nebenwirkungen auftreten. Zu den häufigsten Nebenwirkungen zählen Schwindel, Verwirrung oder Psychosen. Es ist daher wichtig, die Behandlung engmaschig zu überwachen und die Dosierung individuell anzupassen.

Kosten und Kostenübernahme

Wenn Sie Ihre Bewilligung von der Krankenkasse erhalten haben, müssen Sie als Patient die gesetzliche Zuzahlung („Rezeptgebühr“) entrichten. Diese beträgt zehn Prozent des Preises für das Medikament, jedoch mindestens 5,00 und höchstens 10,00 Euro.

Befreiung von der Zuzahlung

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese können zum Beispiel ein geringes Einkommen oder eine chronische Erkrankung sein, die zu hohen Behandlungskosten führt.

Zuzahlung Befreiung von der Zuzahlung
10% des Medikamentenpreises, mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro Bei geringem Einkommen oder hohen Behandlungskosten durch chronische Erkrankung

Die Krankenkasse prüft im Einzelfall, ob eine Befreiung von der Zuzahlung möglich ist. Informieren Sie sich am besten frühzeitig über die Voraussetzungen und Antragsverfahren.

Widerspruchsverfahren bei Ablehnung

Wenn Ihre Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme für Ihre medizinische Cannabistherapie ablehnt, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsschreibens Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch sollte begründet sein, sodass Sie schriftlich darlegen, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.

Einspruchsfrist

Sie haben einen Monat Zeit, um gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch einzulegen. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten.

Widerspruchsbegründung

Wir empfehlen Ihnen, Ihrem Widerspruch eine ärztliche Stellungnahme beizufügen, die Ihre Begründung unterstützt. So können Sie Ihre Position gegenüber der Krankenkasse überzeugend darlegen.

Klage vor dem Sozialgericht

Wenn der Widerspruchsausschuss Ihren Widerspruch nicht stattgibt, haben Sie anschließend die Möglichkeit, Klage beim zuständigen Sozialgericht zu erheben. Das Gericht wird dann die Entscheidung der Krankenkasse überprüfen.

Selbstmedikation mit illegalem Cannabis

Eine weitere Option ist es, mit einem Privatrezept die Medikamente auf eigene Kosten zu beziehen. Voraussetzung dafür ist, dass sich eine Ärztin oder ein Arzt bereit erklärt, die Medikamente zu verordnen. Da liegt für einige die Überlegung nahe, sich selbst mit illegal vom Schwarzmarkt erworbenem Cannabis zu therapieren. Von einer Selbstmedikation ohne ärztliche Überwachung und mit illegal erworbenem Cannabis wird jedoch dringend abgeraten. Qualität und Wirkstoffgehalt unterscheiden sich deutlich zwischen medizinischem und illegalem Cannabis.

Ärztliche Verordnung von Cannabis

Mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten dürfen alle Haus- und Fachärzte Cannabisarzneimittel verschreiben. Bei der Verordnung von medizinischem Cannabis sind Ärzte jedoch an bestimmte Dokumentationspflichten gebunden.

Zuständige Fachärzte

Außer Zahn- und Tierärzten darf jede Haus- und Facharztpraxis Cannabisarzneimittel verordnen. Dies umfasst beispielsweise Allgemeinmediziner, Neurologen, Onkologen und weitere medizinische Fachrichtungen, die die Indikation für eine Cannabistherapie stellen können.

Dokumentationspflichten

Die Zweckmäßigkeit einer Weiterbehandlung mit Cannabis ist in den ersten drei Monaten engmaschig und anschließend in regelmäßigen Abständen zu beurteilen. Art, Dauer und Ergebnis der Behandlung sind in der Patientenakte zu dokumentieren.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Erhalt von medizinischem Cannabis in Deutschland seit 2017 möglich ist, aber verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen können einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse stellen, der jedoch ausführlich begründet werden muss. Zu den häufigsten Indikationen für eine Cannabistherapie zählen chronische Schmerzen, Spastik bei Multipler Sklerose, Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie sowie Appetitsteigerung bei HIV/AIDS.

Ärzte müssen bei der Verordnung von Cannabis auf Rezept bestimmte Dokumentationspflichten erfüllen. Neben der Verordnung auf Rezept ist auch eine Selbstmedikation mit illegalem Cannabis möglich, was jedoch nicht empfohlen wird.

Insgesamt bietet die Therapie mit medizinischem Cannabis für viele Patienten eine sinnvolle Ergänzung oder Alternative zu herkömmlichen Behandlungsmethoden, wenn diese nicht ausreichend wirken oder vertragen werden. Der Zugang ist jedoch mit einigen Hürden verbunden, die es zu beachten gilt.

FAQ

Wann kann ich als Patient medizinisches Cannabis auf Rezept erhalten?

Nur Patientinnen und Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabismedikamente auf Rezept. Dazu gehört in der Regel, dass alle Behandlungsoptionen ausgeschöpft wurden, die als Standard für die Behandlung einer bestimmten Erkrankung gelten (Standardtherapien). Nur wenn Standardtherapien nicht (mehr) ausreichend wirksam sind oder nicht vertragen wurden, kommt eine Cannabistherapie auf Kosten der Krankenkasse in Betracht.

Welche Erkrankungen können mit medizinischem Cannabis behandelt werden?

Die häufigsten Krankheitssymptome und Erkrankungen, die mit einer Cannabistherapie behandelt wurden, sind Schmerzen, Neubildungen (Tumore), Spastik, Anorexie (Magersucht)/Wasting (ungewollte Gewichtsabnahme, meist im Zusammenhang mit einer AIDS-Erkrankung), Multiple Sklerose sowie Übelkeit und Erbrechen im Rahmen einer Chemotherapie.

Wie läuft das Antragsverfahren bei der Krankenkasse ab?

Betroffene müssen einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. In diesem Antrag wird der bisherige Behandlungsverlauf ausführlich geschildert. Die Krankenkassen lassen die Fälle häufig durch den Medizinischen Dienst begutachten. Ergibt das Gutachten, dass die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht erfüllt sind, wird der Antrag durch die Krankenkasse abgelehnt.

Welche Cannabisarzneimittel gibt es und wie werden sie dosiert?

Am häufigsten wurde das Cannabismedikament Dronabinol (THC) eingesetzt, gefolgt von Cannabisblüten, Nabiximols (Sativex® Spray zur Anwendung in der Mundhöhle; enthält Cannabisextrakt mit THC und CBD) und Cannabisextrakten in flüssiger Form zum Einnehmen. THC (Tetrahydrocannabinol) ist der Hauptwirkstoff der Cannabispflanze und wirkt in hoher Konzentration psychoaktiv. CBD (Cannabidiol) ist der zweite wichtige Cannabiswirkstoff und wirkt nicht psychoaktiv.

Welche Nebenwirkungen können bei einer Cannabisbehandlung auftreten?

Zu den häufigsten Nebenwirkungen zählen Schwindel, Verwirrung oder Psychosen. Es ist daher wichtig, die Behandlung engmaschig zu überwachen und die Dosierung individuell anzupassen.

Wie werden die Kosten für die Cannabistherapie übernommen?

Wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme genehmigt, müssen Patienten lediglich die gesetzliche Zuzahlung („Rezeptgebühr“) von zehn Prozent des Preises, mindestens 5,00 und höchstens 10,00 Euro, entrichten. Es besteht auch die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wird?

Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsschreibens Widerspruch einzulegen. Wenn der Widerspruchsausschuss einem Widerspruch nicht abhelfen konnte, haben Versicherte anschließend die Möglichkeit, Klage beim zuständigen Sozialgericht zu erheben.

Kann ich mir auch selbst illegal Cannabis beschaffen und damit behandeln?

Eine Selbstmedikation ohne ärztliche Überwachung und mit illegal erworbenem Cannabis wird dringend abgeraten. Qualität und Wirkstoffgehalt unterscheiden sich deutlich zwischen medizinischem und illegalem Cannabis.

Welche Ärzte können Cannabis-Arzneimittel verschreiben?

Außer Zahn- und Tierärzten darf jede Haus- und Facharztpraxis Cannabisarzneimittel verordnen. Bei der Verordnung von medizinischem Cannabis sind Ärzte zu bestimmten Dokumentationspflichten verpflichtet.

Quellenverweise

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